Liebe Sportkameraden,
§ 37 der Sportordnung:
Einzelsportler, die an Wettkämpfen im Ausland teilnehmen wollen, müssen eine Genehmigung beim BVDG einholen.
Bei Welt- und Europameisterschaften der Masters reicht eine Gesamtliste aller Teilnehmer, die von mir der BVDG-Geschäfts-stelle zu geleitet wird
Der Geschäftsführer Jochen Stüber und ich haben uns abgestimmt, dass für 2014 auch alle anderen Wettkämpfe im Ausland in diese Regelung mit einbezogen werden, ohne Benachrichtigung des BVDG. Es muss allerdings eine für das Jahr 2014 vom Athleten unterschriebene Antidopingbelehrung der WADA im eigenen Landesverband vorliegen.
Für die weiteren Jahre entscheidet der Bundestag, oder das BVDG-Präsidium. Die Entscheidung werde ich Euch umgehend mitteilen.
Es grüßt Euch
Heinz Kuhn
Ergänzend:
Die Wettkampfteilnahme bayerischer Starter ist jedoch weiterhin dem Masterbeauftragten des BGKV ( Ludwig Vogl ) zu melden.