Lizenzgültigkeit & Verlängerung
DOSB-Trainerlizenzen sind zeitlich befristet und müssen regelmäßig durch anerkannte Fortbildungsmaßnahmen verlängert werden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Gültigkeit, Verlängerung und zum Umgang mit abgelaufenen Lizenzen.
Wichtige Hinweise
Für die Verlängerung einer Trainerlizenz ist ein gültiger Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Lizenzverlängerung nicht älter als vier Jahre sein.
Bitte reichen Sie den Nachweis zusammen mit den für die Lizenzverlängerung erforderlichen Unterlagen ein.
Für den Erwerb und die Verlängerung einer Trainerlizenz ist die Anerkennung des Ehrenkodex erforderlich. Mit dem Ehrenkodex verpflichten sich Trainerinnen und Trainer zu einem verantwortungsvollen, respektvollen und fairen Umgang mit den ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportlern.
Der unterschriebene Ehrenkodex ist im Rahmen des Lizenzverfahrens einzureichen.
Lizenzen können frühestens drei Monate vor dem offiziellen Ablaufdatum verlängert werden.
Beispiel: Läuft eine Lizenz im Dezember aus, ist eine Verlängerung ab September möglich – auch wenn die erforderliche Fortbildung bereits zu einem früheren Zeitpunkt absolviert wurde.
Liegt die Fortbildung deutlich vor dem Ablaufdatum, nehmen Sie bitte kurz vor Ablauf der Lizenz erneut Kontakt mit dem Lehrwesen unter Lehrwesen(@)bgkv.de auf.
Ist eine Lizenz bereits abgelaufen, gelten besondere Anforderungen für die Reaktivierung.
Für die Reaktivierung sind grundsätzlich Fortbildungen im Umfang von insgesamt 30 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Diese können durch eine einzelne oder mehrere anerkannte Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden.
Ist die Lizenz seit mehr als fünf Jahren abgelaufen, ist eine vollständige Neuausbildung erforderlich.
Die genannten Regelungen gelten für Lizenzen ab der C-Lizenz.
So verlängern Sie Ihre Lizenz
1. Fortbildung absolvieren
Besuchen Sie eine anerkannte Fortbildung im erforderlichen Umfang.
2. Nachweise bereithalten
Halten Sie die erforderlichen Nachweise bereit, insbesondere den aktuellen Erste-Hilfe-Nachweis und den unterschriebenen Ehrenkodex.
3. Verlängerung beantragen
Beantragen Sie die Verlängerung frühestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Lizenz beim Lehrwesen.
Aktuelle Weiterbildungen
Aktuelle Fortbildungsangebote zur Lizenzverlängerung sowie Termine, Lehrgangsorte, Teilnahmegebühren und Buchungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite „Aus- & Weiterbildung“.